Erreicht mich heute morgen eine Mail von der Bundesfinanzdirektion Süd-West. Ausgerechnet mein Spezi, der sich die Geschichte mit der Luftverkehrssteuer für Fallschirmspringer ausgedacht hat, der Herr Finanzinspektor meldet sich noch mal. Erst dachte ich: "na, was dem wohl nun wieder eingefallen ist?" - aber dann traute ich meinen Augen nicht, als ich sein Fazit lass:

"Danach unterliegen Absetzflüge von Fallschirmspringern nicht länger der Luftverkehrsteuer, da bei diesen Flügen kein Zielort nach § 2 Nummer 4 Luftverkehrsteuergesetz vorliegt."

Die gesamte Mail gibt es hier zu lesen ...

Kann ein Tag schöner beginnen? Nun haben wir es sogar schwarz auf weiß! Ich weiß nicht, was letztendlich zu dem Sinneswandel geführt hat, aber ich denke, ohne den Zusammenschluss der Betroffenen und der gemeinsamen Argumentation gegen die BFD von Friedl Weise, Businesswings und Norbert Meier, D28 Charter und uns hätte das sicherlich böse ausgehen können! Deshalb vielen Dank an alle Beteiligten!

Gruß
Achmed