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Moin Robinho,
Kameras können eine große Ablenkung (und somit Gefahr) sein.
Besonders wenn man noch nicht viel Sprungerfahrung hat und mit ganz anderen Dingen als seiner GoPro beschäftigt sein sollte, besteht die große Gefahr, dass die Kamera an ist, aber vor Aufregung andere Checks vernachlässigt werden. (Brustgurt zu? Helm richtig fest? etc.)
Auch besteht die Gefahr, dass sich z.B. die Leinen des Schirms bei der Öffnung mit der Kamera verheddern. Nicht schön.
Hier eine kleine Liste Vorfällen:
www.dropzone.com/cgi-bin/forum/gforum.cg...psed;guest=204545867
Dangers of being a Hero:
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2. Einweisungen für kleine Camcorder können machen alle AFF Lehrer, alle konventionellen Lehrer die selber mit Cam springen, alle YUU Videoleute.
(Siehe Staff Organisation YUU.)
Einweisung große Camcorder / SLR / Flügelkombi die Videoleute, die selbst jeweils damit Erfahrung haben.
3. Unterschreiben im Log der AL und der Einweisende
Was die DM damit zu tun hat weiss ich nicht.
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Moin Mike,
1. Finde ich sehr gut den Antritt.
2. Wer macht die entsprechenden Einweisungen/Videokurse, oder
was auch immer. Ist da schon was in Planung, mach der DM?
3. Wer ist berechtigt die Befähigung einzutragen?
Gruß
Werner
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Vorstand, Ausbildungsleiter und Videoverantwortlicher von YUU Skydive e.V. haben beschlossen, ab sofort Sprünge mit Videocamera am Helm nur noch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen nach DFV AHB Teil 1 Abschnitt 5.6. (Seite 153) erfüllt sind.
Das sind Lizenz, 100 Sprünge, eine entsprechende Einweisung und ein Befähigungsnachweis im Logbuch.
Für Sprünge mit großem Camcorder wie Sony CX und/oder SLR Fotokameras sowie Flügelkombis gelten die Voraussetzungen wie für Tandemvideo laut AHB Tandem. (300)
Großvaterregelung:
Springer die vor dem 1.6. 2012 bereits regelmässig mit Camcorder gesprungen sind, sind davon ausgenommen, sollten aber den Befähigungsnachweis sobald wie möglich anstreben.
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