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1 Jahr 10 Monate her #2440

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7 Jahre 3 Monate her #1941

Moin Robinho,

Kameras können eine große Ablenkung (und somit Gefahr) sein.
Besonders wenn man noch nicht viel Sprungerfahrung hat und mit ganz anderen Dingen als seiner GoPro beschäftigt sein sollte, besteht die große Gefahr, dass die Kamera an ist, aber vor Aufregung andere Checks vernachlässigt werden. (Brustgurt zu? Helm richtig fest? etc.)

Auch besteht die Gefahr, dass sich z.B. die Leinen des Schirms bei der Öffnung mit der Kamera verheddern. Nicht schön.

Hier eine kleine Liste Vorfällen:
www.dropzone.com/cgi-bin/forum/gforum.cg...psed;guest=204545867

Dangers of being a Hero:



Hier ein Beispiel für was die Ablenkung sorgen kann:

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7 Jahre 3 Monate her #1935

Warum gibt es da eine Sonderregelung, entsteht durch die Kamera eine zusätzliche Gefahr?

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12 Jahre 6 Monate her #1248

Das ist doch mal eine vernünftige Vorgabe.
Also AHB, Parachutist, FFX und gesunder Menschenverstand unterstützt durch den AL etc. werden dann hoffentlich eine sinnvolle Lösung bringen, oder?

Gruß
Jörg


cu
Jörg

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12 Jahre 6 Monate her #1239

Der ganz neue Parachutist von heute morgen befasst sich auch mit dem Thema auf Seite 44 ff.
Btw: Hier spricht man von min. 200 jumps für ne Contour...

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12 Jahre 6 Monate her #1231

2. Einweisungen für kleine Camcorder können machen alle AFF Lehrer, alle konventionellen Lehrer die selber mit Cam springen, alle YUU Videoleute.
(Siehe Staff Organisation YUU.)

Einweisung große Camcorder / SLR / Flügelkombi die Videoleute, die selbst jeweils damit Erfahrung haben.

3. Unterschreiben im Log der AL und der Einweisende

Was die DM damit zu tun hat weiss ich nicht.

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12 Jahre 6 Monate her #1230

Moin Mike,

1. Finde ich sehr gut den Antritt.

2. Wer macht die entsprechenden Einweisungen/Videokurse, oder
was auch immer. Ist da schon was in Planung, mach der DM?

3. Wer ist berechtigt die Befähigung einzutragen?

Gruß

Werner


“I say, if your knees aren't green by the end of the day, you ought to seriously re-examine your life.” (Calvin)

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12 Jahre 6 Monate her #1221

Vorstand, Ausbildungsleiter und Videoverantwortlicher von YUU Skydive e.V. haben beschlossen, ab sofort Sprünge mit Videocamera am Helm nur noch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen nach DFV AHB Teil 1 Abschnitt 5.6. (Seite 153) erfüllt sind.
Das sind Lizenz, 100 Sprünge, eine entsprechende Einweisung und ein Befähigungsnachweis im Logbuch.

Für Sprünge mit großem Camcorder wie Sony CX und/oder SLR Fotokameras sowie Flügelkombis gelten die Voraussetzungen wie für Tandemvideo laut AHB Tandem. (300)

Großvaterregelung:
Springer die vor dem 1.6. 2012 bereits regelmässig mit Camcorder gesprungen sind, sind davon ausgenommen, sollten aber den Befähigungsnachweis sobald wie möglich anstreben.

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