aktiver Lärmschutz bei YUU-SkydiveEs liegt in der Natur der Sache. Fallschirmsport ohne ein entsprechendes Flugzeug, das die Springer auf Absetzhöhe bringt, wäre nicht möglich. Bei einer Standardabsetzhöhe von 4000m wird es sich nicht vermeiden lassen, dass die Umgebung des Platzes dies hin und wieder wahrnehmen kann. Trotzdem wollen wir so weit es möglich ist, Lärm-Emissionen vermeiden und dafür sorgen, dass die anliegenden Gemeinden nicht unnötig gestört werden und wir auch weiterhin in einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis zusammen leben können.

Wir betreiben deshalb Lärmschutz deutlich über dem gesetzlichen Mindestmaß!

Daher möchten wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Grundlagen, aber auch über die von uns getroffenen Zusatzmaßnahmen informieren.


 

1.) Gesetzliche Grundlagen

Die LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung v. der Verordnung vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834)) besagt in § 6 "Sicherheitsmindesthöhe, Mindesthöhe bei Überlandflügen nach Sichtflugregeln" folgendes:

"...Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser...."

weiter heißt es:

"...Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 eine größere Höhe einzuhalten ist...."

Darüber hinaus regeln die NfL I 59/07 (Nachrichten für Luftfahrer) die "Voraussetzungen für die Erteilung einer Flugverkehrskontrollfreigabe zur Durchführung von Fallschirmabsprüngen und zum Abwerfen von Gegenständen an Fallschirmen im kontrollierten Luftraum".

Grundsätzlich ist also der Überflug von Ortschaften nicht verboten und unterliegt nur einer Mindestüberflughöhe von 300m bzw. 600m!


 

2.) Freiwillige Maßnahmen von YUU-Skydive zum Lärmschutz

Den ersten Schritt haben wir mit der Anschaffung eines modernen und besonders leisem TurboProp-Flugzeuges vom Typ "Cessna 208 Caravan" im Jahre 2007 gemacht. Alleine der Kraftstoffverbrauch ließ sich mit der neuen Maschine um ÜBER 50% reduzieren! Mit Saison-Beginn 2012 haben wir zusätzlich in einen 4-Blatt-Propeller investiert. Unser Flugzeug verfügt hierdurch jetzt über ein erhöhtes Lärmschutzzeugnis, das den strengen Anforderungen der  "Landeplatzlärmschutzverordnung" erfüllt!

Damit allein ist es aber noch nicht getan. Um für die Anwohner rund um den "Hungrigen Wolf" möglichst wenig Lärm-Emisionen zu verursachen, haben wir spezielle Flugverfahren erarbeitet und unsere Piloten verbindlich angewiesen, diesen Verfahren folge zu leisten.

YUU-Skydive verwendet zwei unterschiedliche Absetzhöhen, die aus den speziellen Anwendungen des Fallschirmsports resultieren. Für "Freifaller" wird üblicherweise eine Absetzhöhe von 4000m (13500ft) erflogen; insbesondere Schüler, die reine Schirmflugaufgaben zuleisten haben, werden aus ca. 1500m (5000ft) abgesetzt. Alle Steigflüge werden in Richtung Norden ausgeführt. Je nach Absetzhöhe entfernt sich die Maschine bis auf 20km vom Platz! Erst auf Absetzhöhe nähert sich die Absetzmaschine wieder dem Platz und damit den anliegenden Ortschaften. Dies erfolgt dann aber in einer Höhe von mindestens 1,5km, meistens jedoch in 4km Höhe. Die anliegenden Ortschaften werden dabei möglichst nicht überflogen, die gesetzlichen Mindesthöhen von 300m bzw. 600m werden aber in jedem Fall deutlich um ein mehrfaches Überschritten!

Anflugkarte Itzehoe

Folgende Gemeinden/Ortschaften sind möglichst weiträumig zu umfliegen:

  • Itzehoe
  • Ottenbüttel
  • Hohenaspe
  • Hohenlockstedt
  • Ridders
  • Peissen

Generell gilt: Die Bereiche westlich vom HuWo, besonders Hohenaspe, Ottenbüttel und der Norden Itzehoes sind auf jeden Fall zu meiden!

Startvorgänge:

  • Start auf der 03: wegen Gemeinde Peissen spätestens nach einem Kilometer auf Nordwest-Kurs drehen!
  • Start auf der 27: wegen Gemeinde Hohenaspe sofort nach Start Nord-Kurs eindrehen!
  • Start auf der 09: Richtung 090° weiter bis Querabflug, dann Richtung Nordost oder Nordwest abfliegen!
  • Start auf der 21: Platzrunde, dann aus dem Gegenanflug auf Nordwest- oder Nordost-Kurs drehen!

Steigflug wann immer möglich im Norden des Platzes durchführen!

Sind Überflüge ü.g. Ortschaften unvermeidbar, z.B. aus Weisungsgründen übergeordneter Stellen (Deutsche Flugsicherung) oder aufgrund sonstiger sicherheitsrelevanten Ausnahmen, so ist das weitere Vorgehen mit der Flugleitung des Platzes abzustimmen!

Absetzvorgänge:

Gebietsübersicht

  • Bei Absetzvorgang in Richtung Westen: Sinkflug nördlich an Hohenaspe vorbei!
  • Bei Absetzvorgang in Richtung Südwesten: im Sinkflug Hohenlockstedt südlich umfliegen!
  • Bei Absetzvorgang in Richtung Osten: aus Richtung Nordwest anfliegen, unmittelbar über dem Platz eindrehen!
  • Bei Absetzvorgang Richtung Süden: Sinkflug im Bogen südlich um Hohenlockstedt herum!

Sinkflug nach dem Absetzen:

Grundsätzlich verzichten wir auf die maximale Sinkflugrate aus Gründen des Lärmschutzes! Alle Piloten der Absetzmaschine sind angewiesen, die geringsmögliche Drehzahl des Propellers beim Sinkflug einzustellen. Eine hohe Drehzahl des Propellers erhöht zwar die Bremswirkung und damit die Sinkleistung, erhöht aber auch den Schallpegel. Deshalb akzeptieren wir den finanziellen Mehraufwand von mehreren Minuten Flugzeit, um einen möglichst leisen Abstieg zu gewährleisten!

Die aktuellen Flüge der Cessna Caravan D-FUNK finden Sie auch auf http://www.flightradar24.com/