Tauglichkeit – Ärztliche Untersuchung
Die Anforderungen für Fallschirmspringer sind denkbar gering. Wer ohne Verletzung von einem Küchentisch springen kann, kann auch Fallschirm springen.
Dein Gewicht muss zwischen 45 und 100 kg liegen und Deine Größe min. 1,55m betragen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Ein BMI > 30 schliesst eine Teilnahme am Fallschirmsport aus. (Ausgenommen Kraftsportler)
Rasta Haare geht leider nicht.
Von allen Sprungschülern verlangen wir ein Tauglichkeitsattest.
Jeder approbierte Arzt, gleich welcher Fachrichtung, kann das Tauglichkeitsattest für Fallschirmspringer ausstellen.
Oft können Ärzte das sozusagen nebenbei erledigen, z.B. im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung, die ja von den Krankenkassen alle 2 Jahre für über 35jährige erstattet wird. Ansonsten wäre ein Honorar von bis zu 60 Euro angemessen. Sollten Zusatzuntersuchungen notwendig werden, wegen eines sich nebenbei ergebenden Befundes z.B., so ist diese Behandlung Sache der allg. Krankenversicherung.
Die ärztliche Untersuchung für Fallschirmspringer ist einmalig und braucht, auch für Lizenzinhaber, nicht regelmässig wiederholt werden.
Höher- und gleichwertige Gesundheitszeugnisse (Taucher, Feuerwehr, Polizei, BW, Piloten, Industriekletterer u.ä.) erkennen wir gerne an wenn sie nicht älter als 12 Monate sind.
Folgende Ärzte können wir empfehlen:
Praxis Guido Reisewitz in Norderstedt 040 5296888
Praxis Henrik Heinrichs HH-Lokstedt 040 582222
Praxis Christoph Albrecht HH-Lemsahl-Mellingstedt 040 6080305
Praxis Dr. Varendorff HH-Volksdorf 040 6034191
Praxis Dr. Jochen Gerlach Kaltenkirchen 04191 5574
Bei Terminvereinbarung bitte unbedingt erwähnen: Fallschirmspringer Tauglichkeits Untersuchung + Kosten erfragen.